AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von KALTES HERZ Tattoo Kollektiv

Alle Aufträge und Geschäftsbeziehungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGBs einverstanden und verzichtet bei auftreten den Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.
 
§1 Leistungen und Einschränkungen
Bei Kaltes Herz Tattoo Kollektiv werden Tattoos entworfen und tätowiert. Die Entwürfe und Kreativleistungen bleiben dabei geistiges Eigentum von Kaltes Herz Tattoo Kollektiv.
Das Tattoo kann von der Vorlage in gewissem Rahmen abweichen.
Es werden grundsätzlich nur Kunden ab 18 Jahren tätowiert.
Wir tätowieren keine Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen. Auch Kunden, bei denen eine Schwangerschaft besteht, die sich in der Stillzeit befinden, oder blutverdünnende Medikamente einnehmen, können nicht tätowiert werden. 
Kaltes Herz Tattoo Kollektiv behält sich vor, Kunden unbegründet abzulehnen.
 
§2 Pflichten des Kunden
Bei der Erteilung des Auftrages verpflichtet sich der Kunde, Kaltes Herz Tattoo Kollektiv über vorhandene, insbesondere ansteckende Krankheiten, sowie Allergien, Medikamente und Überempfindlichkeiten in Kenntnis zu setzen (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie o.ä.). Dies gilt auch für den Fall, dass diese erst nach Auftragserteilung und/oder nach Ausführung der Tätowierungsarbeit bekannt werden.
Unsere Dienstleistungen werden unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung EU-zertifizierter Materialien angeboten.
Der Kunde erkennt seine Pflicht an, die von Kaltes Herz Tattoo Kollektiv kommunizierten Anweisungen über die Hygiene und Pflege des Tattoos nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten, bis das Tattoo vollständig verheilt ist. 
 
§3 Terminabsprache
Für die Terminabsprache wird eine Anzahlung von mindestens 100€ erhoben, die später mit den Kosten für die Tätowierung verrechnet wird. Bei Nichteinhaltung des Termins wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten. Das Verschieben oder Absagen des Termins ist bis zu einem Zeitpunkt von 3 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich. Informiert der Kunde uns innerhalb der genannten Frist, bleibt die Anzahlung als Guthaben erhalten und wird auf den neuen Termin angerechnet.
Möchte der Kunde keinen Ersatztermin haben, bekommt er die Anzahlung in Form eines Gutscheines erstattet.
Kaltes Herz Tattoo Kollektiv behält sich vor Termine zu verschieben oder abzusagen, in der Regel wird ein schnellstmöglicher Ersatztermin vergeben.
 
§4 Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe nach jeder Sitzung. 
 
§5 Haftungsausschluss
Kaltes Herz Tattoo Kollektiv übernimmt keine Haftung für Folgeschäden des Tätowiervorgangs, wie z.B. Allergien, Erkrankungen jeglicher Art, Blowouts, Entzündungen oder Folgeerscheinungen, die daraus entstehen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Hygiene und Pflege nicht nachkommt. 
Durch den Auftrag bestätigt der Kunde, dass die vorzunehmende Tätowierung nach seinem uneingeschränkten und freien Willen vorgenommen wird.
Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit bringt gesundheitliche Risiken mit sich. Tätowierungen erfüllen nach § 223, 223a, 224 StGB den Tatbestand der Körperverletzung – Mit dem Auftrag willigt der Kunde im Sinne des § 226a StGB ausdrücklich in den Tatbestand der Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung.
Der Kunde erklärt durch seinen Auftrag, ausreichend über eventuelle Risiken und Folgerisiken eines Tattoos informiert zu sein und nimmt diese durch seine Auftragserteilung billigend in Kauf.
Sollten Fragen oder Komplikationen auftreten, ist sofort das Studio zu kontaktieren und ein Arzt aufzusuchen.